
Zensur durch die Hintertür
November 14, 2009Das eine Internetzensur kommen wird ist wohl jedem klar. Die Regierenden werden es auf dauer nicht hinnehmen, das sich ihre Leibeigenen ihre eigenen Nachrichten- und Informationskanäle aufbauen und nicht die vorgefertigten Nachrichten und Spaßsendungen im Fernsehen sich anschauen.
Die Zensur wird nicht direkt sein, kein Gesetz wird es geben, in dem steht du sollst das und das nicht schreiben. Nein.
Es wird Internetsperren für Leute geben die gegen “Urheberrechte” verstossen haben. Oder Betreiber von Platformen wie Blog.de werden Inhalte löschen müssen um nicht selber belangt zu werden.
Seit Monaten läuft eine streng geheime Verhandlung von den USA(na klar), EU, Japan, und acht weitern Länder über ein Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA). Eingeladen sind nur einige wenige Firmen, wie Ebay.Google,Time Warner, Intel,Sony. Die komplette Liste kann man hier einsehen.
Ziel ist es wohl, Internetsperren für Privatnutzer einzuführen als auch eine Haftung der Internetprovider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden vorsehen. So etwas wird ja schon in England und Frankreich durchgeführt.
Stattdessen sollen sie nach dem Vorbild des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) in den USA dazu verpflichtet werden, bei Hinweisen auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen den Zugang zu Inhalten ohne weitere Prüfung zu sperren. Die betroffenen Nutzer müssten sich dann auf dem Rechtsweg gegen eine solche Sperrung wehren, selbst wenn sie unberechtigt erfolgt ist.
Etliche Fälle in den USA haben in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Bestimmungen immer wieder dazu missbraucht werden, um kritische Meinungsäußerungen im Internet oder auch die gesetzlich erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden.
Das zu passt nun auch ein Urteil des BGH:
Mit dem heutigen Urteil (Az. I ZR 166/07), …., hat der BGH geurteilt, dass Betreiber solcher Plattformen für rechtsverletzende Inhalte auch für von Dritten eingestellte Inhalte verantwortlich gemacht werden können, wenn sich diese die Inhalte zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wurde von den Vorinstanzen im wesentlichen deshalb angenommen, weil die Inhalte redaktionell in die Internetseite eingebunden waren und sich die Plattform die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehend hat einräumen lassen.
Unter Zugrundelegung des hierfür einschlägigen Telemediengesetzes (TMG) gilt der Grundsatz, dass die Betreiber solcher Plattformen für fremde Inhalte (also User Generated Content) erst ab Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des jeweiligen Inhaltes haben. Ab Kenntnis trifft den Betreiber dann eine Obliegenheit, etwaige rechtsverletzende Inhalte zu löschen (sogenannter „notice-and-takedown“ Grundsatz). Bei Einhaltung dieser Grundsätze ist der Plattformbetreiber für fremde Inhalte regelmässig nicht haftbar
Es wird also in Zukunft immer schwerer für Menschen ihre freie Meinung zu äußern, denn sie werden mit der Angst leben müssen, rechtlich belangt zu werden, was sehr teuer werden kann. Oder ihnen wird direkt der Internetanschluss gekappt, was einem total Verlust an freier Information bedeuten würde.
Quellen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ACTA-Anti-Piraterie-Abkommen-bleibt-Verschlusssache-834020.html
http://www.golem.de/0911/70945.html
http://wikileaks.org/wiki/Classified_US%2C_Japan_and_EU_ACTA_trade_agreement_drafts%2C_2009
http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/119-Gravierende-Folgen-fuer-die-Zukunft-des-Web-2.0-und-Social-Media-BGH-bestaetigt-Haftung-fuer-User-Generated-Content.html